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Wahl des Bürgermeisters am 31. Mai 2015

Zum 01. Februar 2016 ist in der Gemeinde Quierschied die Stelle des Bürgermeisters neu zu besetzen.

Lutz Maurer ist einziger Kandidat. Die Wahlberechtigten werden am Wahltag, 31. Mai 2015, mit einem „Ja" oder „Nein" für oder gegen Lutz Maurer als künftigen Bürgermeister stimmen können.

Wahlbereiche Göttelborn:

Wahlbezirk 321, Wahllokal Schule, Mehrzweckhalle, Teilbereich 1
Amselweg, Feldstraße, Göttelborner Straße, Hauptstraße, Hinter den Gärten, Im Birkenstück, Im Wiesengrund, Uchtelfanger Straße, Wahlschieder Straße.

Wahlbezirk 322, Wahllokal Schule, Mehrzweckhalle, Teilbereich 2
Am Fernsehturm, Am Forsthaus, Am Rosenhaus, Am Wackenberg, Am Wasserturm, Auf der Höh, Beethovenstraße, Fichtenstraße, Goethestraße, Grubenstraße, Hermann-Löns-Straße, Höhbornstraße, Im Herrschaftsland, Josefstraße, Kantstraße, Kettelerstraße, Mozartstraße, Pastor-Hospelt-Straße, Pastor-Theis-Straße, Richard-Wagner-
Straße, Uhlandstraße, Waldstraße, Wilhelm-Busch-Straße, Zum Resborn, Zum Schacht, Zur Martinshütte.


Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen

Wählen ohne Wahlbenachrichtigungskarte

Einzelne Mitteilungen über den Verlust von Wahlbenachrichtigungskarten sind bei der Gemeinde eingegangen Daher folgender Hinweis:
Selbstverständlich kann jeder Wahlberechtigte die Wahl auch ausüben, wenn er nicht im Besitz einer Wahlbenachrichtigungskarte ist. Das Ausweisen im Wahllokal mittels Personalausweis genügt.

In welchem Wahllokal wähle ich?
Da auf der Wahlbenachrichtigungskarte auch das Wahllokal, dem Wahlberechtigte zugewiesen sind, aufgedruckt ist, finden Sie hier ein Wahlbezirksverzeichnis. Dort kann jede/jeder Wahlberechtigte im Zweifelsfall nachsehen, welchem Wahllokal seine Wohnstraße zugeordnet ist.

Briefwahlbüro ab 4. Mai 2015 eingerichtet

Vom 4. bis 29. Mai ist im Wahlamt der Gemeinde Quierschied für die Bürgermeisterwahl ein Briefwahlbüro eingerichtet. Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte, die/der am Wahltag nicht im Wahllokal wählen möchte, hat die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Die Vorschriften für die Beantragung der Briefwahl sind inzwischen bürgerfreundlicher gestaltet worden und so müssen die Wahlberechtigten die Gründe, die sie an einer Stimmabgabe im Wahllokal hindern, nicht mehr angeben.
Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Gemeinde schriftlich beantragen. Dafür eignet sich das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 11. Mai 2015 zugeht, abgedruckte Antragsformular. Der Antrag ist ausreichend frankiert an die Gemeindeverwaltung Quierschied, Wahlamt, Rathausplatz 1, 66287 Quierschied zu übersenden oder dort abzugeben.

Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt, kann auch formlos der Antrag gestellt werden. Dies kann auch hier online erfolgen. Auch eine persönliche Vorsprache beim Wahlamt ist möglich.

Der Versand von Briefwahlunterlagen erfolgt umgehend, sobald die Stimmzettel für die Wahl geliefert sind.

Wer direkt vor Ort wählen möchte, kann dies gerne im Briefwahlbüro zu nachstehenden Zeiten tun:

Tägliche Öffnungszeiten sind:
vormittags
Montag - Freitag: 08.15 – 12.00 Uhr
nachmittags
Montag, Dienstag und Mittwoch: 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 18.00 Uhr

Briefwahlunterlagen sollten möglichst so frühzeitig beantragt werden, dass die von der Wählerin bzw. dem Wähler gekennzeichneten Stimmzettel rechtzeitig wieder bei der Verwaltung eingehen. Das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt informiert über die richtige Handhabung der Stimmabgabe.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, das ist Freitag, 29. Mai 2015, bis 18.00 Uhr, beantragt werden. Sogar bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, darf dies erfolgen, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Die plötzliche Erkrankung muss allerdings nachgewiesen sein.

Falls Sie weitere Fragen haben, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes gerne auch für telefonische Auskünfte unter der Telefonnummer 06897 / 961-0 (Zentrale) zur Verfügung.

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Wahlbenachrichtigungskarten / Wahlschein und Briefwahlunterlagen

Auf der Rückseite der bis 11. Mai übersandten Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Aus-stellung eines Wahlscheins / auf Briefwahlunterlagen abgedruckt, der im Bedarfsfall dem Wahlamt der Gemeinde zugeleitet werden kann. Wahlscheinanträge und Anträge auf Brief-wahl können jeweils mündlich, schriftlich oder per Fax oder per E-mail beim Wahlamt der Gemeinde gestellt werden. Eine fernmündliche Beantragung ist leider nicht möglich.

Weitere Infos HIER

 

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